Ölabscheider fachgerecht leeren und reinigen lassen
Öl- und Leichtflüssigkeitsabscheider müssen regelmäßig entleert und gereinigt werden. Nur ein zugelassener Fachbetrieb darf die Entleerung, den Transport und die ordnungsgemäße Entsorgung der abgeschiedenen Inhalte durchführen.
Wann ist eine Entleerung erforderlich?
Die Entleerung eines Ölabscheiders erfolgt nach Bedarf – nicht nach einem starren Kalenderintervall. Folgende Indikatoren zeigen Handlungsbedarf an:
- Der Schlammfang hat die Hälfte seines Speichervolumens erreicht.
- Die Ölschichtdicke nähert sich der maximal zulässigen Stärke.
- Die Warneinrichtung (Alarm) hat ausgelöst.
- Im Rahmen der halbjährlichen Wartung wurde eine Entleerung empfohlen.
- Eine Generalinspektion steht an – die Anlage muss dafür entleert sein.
Spätestens jedoch, wenn der Schlammfang voll ist oder die Ölschicht die zulässige Dicke überschreitet, muss entleert werden. Ein zu voller Schlammfang beeinträchtigt die Abscheideleistung und kann zu Gewässerverunreinigungen führen.
Ablauf der Entleerung und Reinigung
Die fachgerechte Entleerung und Reinigung läuft in mehreren Schritten ab:
- Absaugung: Der gesamte Inhalt – Schlamm, Öl-Wasser-Gemisch und abgeschiedene Leichtflüssigkeiten – wird mit einem Saugfahrzeug abgesaugt.
- Reinigung: Die Innenwände und Einbauten des Abscheiders werden mit Hochdruck gereinigt, um Ablagerungen vollständig zu entfernen.
- Spülung: Nach der Reinigung wird die Anlage gespült, um gelöste Rückstände auszutragen.
- Wiederbefüllung: Der Abscheider wird mit Frischwasser befüllt, damit er sofort wieder betriebsbereit ist.
Entsorgung der Abfälle
Die abgesaugten Inhalte – Öl-Wasser-Gemisch, Schlämme und Leichtflüssigkeiten – sind gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Sie dürfen ausschließlich durch zugelassene Entsorgungsfachbetriebe transportiert und entsorgt werden.
Der Entsorgungsnachweis (Übernahmeschein, Begleitschein) ist Teil der vorgeschriebenen Dokumentation und im Betriebstagebuch aufzubewahren.
Zugelassene Fachbetriebe
Für Entleerung, Reinigung, Transport und Entsorgung von Ölabscheiderinhalten sind nur entsprechend zugelassene Fachbetriebe berechtigt. Diese verfügen über:
- Zulassung nach WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
- Geeignete Saug- und Spülfahrzeuge
- Berechtigung zum Transport gefährlicher Abfälle
- Zugang zu zugelassenen Entsorgungsanlagen
- Geschultes Personal mit Fachkundenachweis
Weitere Informationen
- Halbjährliche Wartung des Ölabscheiders
- Entsorgung von Ölabscheiderinhalten
- Generalinspektion vor Inbetriebnahme und alle fünf Jahre
- Kosten für Entleerung und Reinigung
Betreiben Sie einen Ölabscheider in Hamburg oder Umgebung? Beschreiben Sie Ihre Anlage und Ihren Standort – wir fragen einen passenden Fachbetrieb oder Fachkundigen für Sie an.
Betrieb und Anlage beschreiben